Neue Verkehrsregeln in Spanien: Das ändert sich ab 1. Oktober für E-Scooter, Radfahrer und Motorradfahrer

Written by on 30/09/2026

Neue Verkehrsregeln in Spanien: Das ändert sich ab 1. Oktober für E-Scooter, Radfahrer und Motorradfahrer

Am 1. Oktober 2026 tritt in Spanien der überarbeitete Reglamento General de Circulación in Kraft, die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Das Real Decreto 518/2026 bringt Helmpflicht und ein Mindestalter für E-Scooter, Handschuh- und Schuhpflicht für Motorradfahrer, eine Gurtpflicht ohne die bisherigen Ausnahmen und neue Abstandsregeln für Radfahrer. Die Regeln gelten landesweit, also auch auf Fuerteventura.

Infografik der CSIF zum neuen Reglamento General de Circulación ab 1. Oktober 2026Was hinter der Reform steckt

Das Real Decreto 518/2026 wurde am 24. Juni 2026 beschlossen und am 26. Juni im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Die Reform hat zwei Schwerpunkte: mehr Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer und ein neuer Rahmen für den Verkehr in Ortschaften. Die Gewerkschaft CSIF hat die wichtigsten Punkte in einer Infografik zusammengefasst und wirbt damit für „más seguridad vial, más protección para todos“, mehr Verkehrssicherheit und mehr Schutz für alle.

Die meisten Regeln gelten ab dem 1. Oktober 2026. Zwei Punkte haben eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027: die dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung bei E-Scootern und die Homologation der Motorradhelme.

E-Scooter: Helm immer, Mindestalter 15 Jahre

Für Vehículos de Movilidad Personal (VMP), also E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge, gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren. Der Helm ist jederzeit Pflicht. Eine reflektierende Warnweste muss tragen, wer nachts oder bei schlechter Sicht fährt. Die Beleuchtung soll dauerhaft eingeschaltet sein, diese Pflicht gilt nach den Angaben der DGT aber erst ab dem 1. Oktober 2027. Außerhalb von Ortschaften dürfen E-Scooter nur auf Radwegen und vom Autoverkehr getrennten Wegen fahren. Wer ohne Helm oder ohne Warnweste erwischt wird, begeht eine schwere Ordnungswidrigkeit (infracción grave) und zahlt 200 Euro.

Radfahrer: Mehr Abstand beim Überholen

Auf Straßen außerhalb von Ortschaften ist der Helm für Radfahrer Pflicht. Für beruflich Fahrende, die sogenannten Riders bei Lieferdiensten, gilt sie überall: Sie müssen Helm und Warnweste jederzeit tragen, sonst drohen 200 Euro Bußgeld.

Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern außerorts ihre Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h unter das erlaubte Limit senken, einen seitlichen Abstand von 1,5 Metern halten und dafür die Spur wechseln. Innerorts sollen Radfahrer bevorzugt in der Mitte des Fahrstreifens fahren. Wer hinter einem Radfahrer im selben Fahrstreifen fährt, hält fünf Meter Abstand.

Motorradfahrer: Handschuhe, geschlossene Schuhe, homologierte Helme

Für Motorräder und Mopeds ändert sich am meisten. Auf Straßen außerhalb von Ortschaften sind Handschuhe Pflicht, geschlossenes Schuhwerk auf allen Straßen. In beiden Fällen ist bei Verstößen mit einer schweren Ordnungswidrigkeit und 200 Euro Bußgeld zu rechnen. Welche Handschuhe als homologiert gelten, soll noch eine Ministerialverordnung festlegen, bis dahin gelten die bisherigen Merkmale.

Helme müssen künftig homologiert sein, ein bloßes Zertifikat genügt nicht mehr. Dafür gilt die Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027. Beruflich fahrende Riders tragen außerdem immer eine reflektierende Warnweste (200 Euro Bußgeld bei Verstoß).

Eine Erleichterung gibt es auch: Bei Staus dürfen Motorradfahrer auf dem rechten Seitenstreifen (arcén) vorbeifahren, mit höchstens 30 km/h und nur dort, wo dies ausgeschildert ist.

Sicherheitsgurt: Keine Ausnahmen mehr

Der Gurt ist für alle Insassen Pflicht. Die bisherigen Ausnahmen für Taxis, Güterfahrzeuge und Fahrschulfahrzeuge werden gestrichen. Die CSIF nennt in ihrer Übersicht auch Reisebusse (autocares). Bestehen bleibt nur eine Ausnahme für Sanitäter im Patientenraum eines Rettungswagens bei einem dringenden Einsatz. Wer den Gurt nicht anlegt, begeht nach der CSIF-Übersicht eine schwere Ordnungswidrigkeit mit 200 Euro Bußgeld.

Notfallkorridor bei Staus

Bilden sich Staus oder steht der Verkehr, müssen die Fahrzeuge so weit an den Rand rücken, dass in der Mitte ein freier Streifen bleibt, der „carril de emergencia“. Er ist für Polizei, Pannenhilfe und Rettungsdienste bestimmt und muss immer frei bleiben. Wer den Durchgang nicht freigibt oder den Korridor selbst befährt, riskiert laut CSIF eine schwere Ordnungswidrigkeit mit 200 Euro Bußgeld.

Schnee auf Autobahnen

Bei Schnee gilt auf Autopistas und Autovías ein Überholverbot. Alle Fahrzeuge fahren nur auf der rechten Spur, die linke bleibt für Einsatzfahrzeuge und Schneepflüge frei. Für Fuerteventura spielt das kaum eine Rolle, für Reisen auf das spanische Festland aber schon.

Weitere Regeln in Ortschaften

An Fußgängerampeln darf das gelbe Blinklicht für Fahrzeuge künftig nicht mehr zeitgleich mit dem grünen Licht für Fußgänger auftreten. Die „Caminos escolares seguros“, die sicheren Schulwege, werden als eigene Kategorie festgeschrieben. Gemeint sind Wege, auf denen Kinder zu Fuß, mit dem öffentlichen Verkehr oder mit nicht motorisierten Fahrzeugen zur Schule kommen.

Für Wohnmobile in Ortschaften gilt: Sie dürfen keine Ausbauten über den Fahrzeugumriss hinaus haben, stehen nur auf ihren Reifen und dürfen keine Flüssigkeiten ablassen. In einspurigen Straßen mit Tempo 30 oder weniger dürfen Radfahrer in beiden Richtungen fahren, wenn dies ausgeschildert ist.

Was das für Fuerteventura bedeutet

Auf Fuerteventura sind E-Scooter, Fahrräder und Motorräder im Alltag wie im Urlaub unterwegs. Die neuen Regeln betreffen deshalb Einheimische ebenso wie Gäste, auch wer ein Fahrzeug nur mietet. Bei einzelnen Punkten, etwa der Handschuh-Homologation, stehen die genauen Vorgaben noch aus. Verbindlich nachlesen lässt sich der Text im BOE (Real Decreto 518/2026), zusammengefasst hat ihn die DGT in einer eigenen Pressemitteilung.

weiterführende Links: Real Decreto 518/2026 im BOE, Pressemitteilung der DGT


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